Wintergarten Baugenehmigung in Bayern: Das gilt es zu beachten

Ein Wintergarten erweitert in München und dem Umland Wohnräume zum entspannenden Lebensraum. In Bayern gelten dafür gesetzliche Vorgaben für Baukonstruktion, Verglasung und Beheizung. Hier erfahren Sie die nötigen Details für eine Wintergarten-Genehmigung in Bayern, speziell für München und die umliegenden Ortschaften.

Wintergarten Baugenehmigung Bayern
Inhaltsverzeichnis
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    Das könnte Ihr neuer Wintergarten sein

    Wichtige Infos für die Planung eines Wintergartens vorab

    Ein Wintergarten, egal ob Warm- oder Kaltwintergarten ist in Bayern grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Bauordnung besagt, dass alle baulichen Anlagen und Änderungen an Gebäuden von der örtlichen Baubehörde genehmigt werden müssen, bevor sie rechtmäßig errichtet oder ausgeführt werden können. Ein Wintergarten gilt als Umbau eines bestehenden Gebäudes und bedarf daher vor Baubeginn einer Genehmigung durch die zuständige Behörde. Je nachdem, wo Sie in Bayern wohnen, benötigen Sie für den Bau eines Wintergartens noch weitere Genehmigungen, z. B. die Zustimmung Ihrer Nachbarn oder anderer Dritter.

    Wintergarten Antrag Baugenehmigung BayernDaher ist es wichtig, dass Sie sich vor Beginn der Bauarbeiten über die aktuellen rechtlichen Bestimmungen informieren und sicherstellen, dass Sie über alle erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen verfügen. Außerdem müssen alle Änderungen an der Struktur oder der Fassade des Gebäudes den folgenden Vorschriften entsprechen: Örtliche Bauordnung und Genehmigungsverordnung, Bayerische Landesbauordnung und ggf. Brandschutzvorschriften.

    Ein Bau vor Erteilung der Baugenehmigung ist riskant. Im schlimmsten Fall fordert das zuständige Münchner Bauamt den Abriss und Rückbau. Zusätzlich kommen harte Bußgelder auf die Bauherren zu. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann eine Baugenehmigung nachträglich unter Auflagen erteilt werden. Doch auch dies kostet Zeit und Geld.

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    Tipp zu den Planungsdetails

    Fachfirmen für Kalt- und Warmwintergärten kennen die aktuellen Vorschriften in München und Umgebung. Sie können über die Bauberatung hinaus bei der Erstellung nötiger Unterlagen und dem Einreichen des Bauantrags behilflich sein.

    Baugenehmigung - darauf ist bei der Planung zu achten

    Ein Recht auf Erteilung der Wintergarten-Baugenehmigung in Bayern besteht nicht immer. Es dürfen durch den Bau keine Rechte Dritter verletzt werden. Auch öffentlich-rechtliche Belange müssen bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Außerdem gilt, wenn die Grenze zum Nachbargrundstück weniger als drei Meter beträgt, muss womöglich eine Brandwand erstellt oder eine Abstandsflächenübernahmeerklärung eingeholt werden. Der Nachbar muss Einsicht in die Pläne erhalten und eine entsprechende Zustimmung unterschreiben. Erst dann kann der Bauantrag eingereicht werden.

    In manchen Regionen der Stadt München und dem Umland ist der Bau von Wintergärten nicht zulässig. Um eine Ausnahme zu erwirken, ist an solcher Stelle ein Sonder-Bauantrag an die Bauaufsichtsbehörde zu stellen. Grundsätzlich soll der Wintergarten überwiegend aus transparenten Bauteilen bestehen, beheizbar sein, fest im Erdboden verankert werden und ganzjährigen Wetterschutz bieten.

    Das ist beim Baunantrag für Wintergarten wichtig

    Im Bauantrag wird ebenfalls geprüft, ob tragende Bauteile des Wintergartens aus Holz, Kunststoff oder Metall bestehen und der Anbau für die Nutzung durch Personen bestimmt ist. Weniger streng sind die Vorschriften für einen unbeheizten Kaltwintergarten.

    Um sicherzustellen, dass Sie keine Probleme mit den Nachbarn und den rechtlichen Bestimmungen bekommen, sollten Sie sich von einer örtlichen Baubehörde beraten lassen. Dort kann man Ihnen genau sagen, was Sie brauchen, um Ihren Traum-Wintergarten zu bauen, ohne gegen Gesetze zu verstoßen!

    Details für die Wintergarten-Baugenehmigung in Bayern
    Münchner Hersteller und Händler von Wintergären passen ihre Produkte automatisch den bayerischen Bauvorschriften an. In der Regel erstellen die Fachfirmen mit der Bauzeichnung gleich die nötigen Unterlagen für den Bauantrag.

    Hanno Hundt Wintergarten-Berater

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    Herr Hanno Hundt ist Inhaber von Isarland Wintergärten und besitzt über 30 Jahre Wintergartenexpertise

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    Zuständige Behörden für die Wintergarten-Baugenehmigung in Bayern

    Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist in München die Lokalbaukommission (LBK). Zu ihr gehört die untere Bauaufsichtsbehörde. Vor Einreichen des Bauantrags beantwortet das Beratungszentrum der LBK Fragen.

    Die Unterlagen können dem Bauantrag beigefügt und postalisch an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - Hauptabteilung IV - Lokalbaukommission geschickt werden. Ein Einreichen von PDF-Unterlagen per E-Mail-Anhang genügt für die Antragsbearbeitung und Erteilung der Baugenehmigung nicht.

    Wichtige Unterlagen für Wintergarten

    Zu den verlangten Unterlagen gehören:

    • Bauantragsformular des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
    • Erhebungsbogen zur Bautätigkeitsstatistik
    • Abstandsflächenübernahme (Berechnungsformulare können bei der Lokalbaukommission für einheitliche Angaben abgeholt werden)
    • Vorlage statischer Nachweise
    • Anzeigen zum Baufortschritt (Bescheinigung SPrüfV, Anzeige Baubeginn/Nutzungsaufnahme, Erfüllungserklärung GEG)
    • Maß der baulichen Nutzung (Berechnung GRZ/GFZ)
    • Amtlich beglaubigter Lageplan mit Nachbarschaftsverhältnissen, der nicht älter ist als ein halbes Jahr

    Die Antragsformulare dürfen weder im Layout noch inhaltlich verändert, sondern nur mit den verlangten Angaben ergänzt werden.

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    Tipp für den Bauantrag bei der Münchner Bauaufsichtsbehörde:

    Die Fachplaner eines Wintergartens in München kennen neueste Bauvorschriften. Ebenfalls berücksichtigen Architekten diese Details. Sie reichen den vollständigen Bauantrag ein und nehmen Rücksprache bei Unklarheiten. Bauherren können auf dem Münchner Stadtportal alle verlangten Formulare für das Baugenehmigungsverfahren downloaden, ausdrucken und vom Architekten oder Fachplaner ausfüllen lassen. Eingereicht werden die Unterlagen vom Architekten oder einer Bauvoralge berechtigten Person.

    Wohnwintergarten
    Wohnwintergarten

    Wintergarten mit Isarland Wintergärten planen

    Der Inhaber von Isarland Wintergärten Herr Hanno Hundt berät Sie sehr gerne zu diesem Thema und kann seine über 30-jährige Praxiserfahrung mit Rat und Tat einbringen. Die Beratung zu einem neuen Wintergarten in und um München umfasst die Materialberatung, Tipps zur geplanten Baufläche sowie Unterstützung bei nötigen Genehmigungsverfahren. Unsere lokale und regionale Erfahrung ist hierfür buchstäblich Gold wert.

    Sonderwünsche lassen sich durch die intensive Beratung für jeden Kunden in München und ganz Bayern detailgenau, schnell und qualitativ hochwertig umsetzen. Denn jedes Bauteil wird nicht für die Stange, sondern pro Kundenwunsch gefertigt. Die Übernahme sämtlicher Behördenbelange, das Zusammenstellen von Dokumenten und Beratung nach der Fertigstellung gehören zum Service dazu.

    Sie träumen von einem Wintergarten oder wissen schon genau, wie Ihr Kalt- oder Warmwintergarten in und um München aussehen soll? Rufen Sie Isarland Wintergärten an oder fordern per E-Mail einen Beratungstermin an Ihrem Standort an!

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    Tipp für den Bau eines Wintergartens ins Bayern:

    Es ist empfehlenswert, vor der Planung eines Wintergartenprojekts in Bayern, sich mit der aktuellen Gesetzeslage vertraut zu machen. Dies kann dazu beitragen, dass der Prozess reibungslos abläuft und dass alle erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig eingeholt werden. Auf diese Weise können Sie auch sicherstellen, dass Ihr Wintergartenprojekt alle geltenden Anforderungen erfüllt, so dass Sie Ihr neues Bauwerk auch in vollen Zügen jahrelang genießen können.

    Hanno Hundt Wintergarten-Berater

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    Disclaimer:
    Der Text wurde auf der Grundlage aktueller Recherchen und der derzeitigen Rechtslage in Bayern erstellt und stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie, dass sich die Rechtslage und die Regelungen zu Wintergärten und Baugenehmigungen in Bayern ändern können. Informieren Sie sich vor einem Bauvorhaben immer bei der zuständigen Behörde.